Kosten der Behandlung
Die Kosten der Behandlung werden nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet.
1) Sind Sie privat versichert, erstattet Ihre PKV i. d. Regel 100% der Rechnung, je nach Vertragsabschluß.
2) Die Beihilfestellen (bis auf Bremen) erstatten die GebüH-Rechnungen.
3) Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Abschluß 50 – 100% der Rechnung.
4) Die gesetzlichen Kassen zahlen zur Zeit noch keine Heilpraktiker-Rechnungen. D.h. Sie sind bei mir Selbstzahler. Vor Behandlungsbeginn klären wir die entstehenden Kosten
(meist zwischen 30 bis 60 Euro).